Leistungsspektrum
CCTV, Alarm & Zutritt
Videoüberwachung planen wir so, dass sie dem Datenschutzgesetz entspricht – Zweck, Kennzeichnung, Aufbewahrung. Vor der ersten Kamera steht deshalb die Risikoaufnahme: Welche Bereiche sind gefährdet, was soll die Anlage leisten, wie lange bleiben Aufnahmen bestehen und wer darf sie sehen?
Danach planen wir die Kameras Position für Position. Bildausschnitt, Brennweite und Montagehöhe legen wir je Standort fest, damit Eingänge, Warenannahme, Einstellhalle und Technikräume abgedeckt sind. IP-Kameras speisen wir über PoE auf Kat. 6A; die Aufzeichnung läuft auf einem Rekorder im Technikraum.

Die Alarmanlage sichert Türen, Fenster und Räume mit Magnetkontakten, Bewegungsmeldern und Glasbruchsensoren. Wir verdrahten die Melder, richten Sicherungsbereiche und Scharfschaltung ein und schalten die Anlage auf eine Alarmempfangsstelle Ihrer Wahl auf. Übergabepunkte und Meldungswege stehen in der Anlagendokumentation.
Die Zutrittskontrolle ersetzt den Schlüsselbund durch Badge oder Code. Berechtigungen vergeben Sie je Person, Tür und Zeitfenster, jede Buchung wird protokolliert. Wir installieren Leser, Türsteuerung, Elektroschloss und Verkabelung – und kennzeichnen die überwachten Bereiche, bevor die Anlage in Betrieb geht.
Leistungsumfang
Vollständiger Leistungsumfang: von der Risikoaufnahme bis zur Wartung.
- Leistung
- Risikoaufnahme, Kameraplanung, Verkabelung, Aufzeichnung und Aufbewahrung, Alarmanlage mit Aufschaltung, Zutrittskontrolle und Berechtigungen, Kennzeichnung, Wartung
- Für
- Unternehmen, Gewerbe- und Industriebauten, Verwaltungen, Schulen, öffentliche Hand
- Nachweis
- Anlagendokumentation, Kameraplan mit Bildausschnitten, Kennzeichnungsplan, Berechtigungsmatrix, Wartungsplan
- Typische Objekte
- Eingänge und Empfangsbereiche, Einstellhallen, Warenannahme, Technik- und Serverräume
- Datenschutz
- Zweck, Kennzeichnung, Aufbewahrungsdauer und Zugriffsrechte je Anlage schriftlich festgehalten (DSG)
Videoüberwachung nach Datenschutzgesetz
- Zweck
- Wofür die Anlage da ist – Einbruchschutz, Schutz von Personen, Sicherung von Werten. Der Zweck begrenzt, was aufgezeichnet werden darf.
- Bildausschnitt
- Jede Kamera zeigt nur den Bereich, den ihr Zweck deckt. Nachbargrundstück, Gehweg und Arbeitsplätze bleiben ausserhalb des Ausschnitts.
- Kennzeichnung
- Vor jedem überwachten Bereich steht ein Hinweis mit der verantwortlichen Stelle. Wir montieren die Schilder und führen sie im Kennzeichnungsplan.
- Aufbewahrung
- Aufnahmen werden nach einer festgelegten Frist automatisch überschrieben. Die Frist richten wir am Rekorder ein und halten sie in der Dokumentation fest.
Häufige Fragen
Was muss ich bei Videoüberwachung beachten?
Das Datenschutzgesetz: klarer Zweck, Kennzeichnung der überwachten Bereiche, begrenzte Aufbewahrung und Zugriff nur für Berechtigte. Wir planen die Anlage so und richten Aufzeichnung und Zugriff entsprechend ein.

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